Reparaturarbeiten in Industrieanlagen nicht sozialkassenpflichtig

Rohrleitungsarbeiten, die bei Wartungs- und Reparaturarbeiten von Industrieanlagen anfallen, führen nicht zur Sozialkassenpflicht. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Arbeiten, der hier im Anlagenbau liegt. Oftmals werden Unternehmen in Anspruch genommen, deren Arbeitnehmer auch Tätigkeiten ausführen, die sozialkassenpflichtig sind, wie vorliegend der Rohrleitungsbau, obgleich der Schwerpunkt auf anderen Arbeiten liegt. In diesem Fall wurde eine Firma […]