Anwaltskanzlei Pavel
Wir sind Ihre Experten für SOKA-Fragen

Was ist SOKA? Wer ist die ULAK?

Die Frage lautet besser:
Wer ist die SOKA-BAU?

Unter SOKA-BAU werden die ULAK (Urlaubs-und Lohn­aus­gleichs­kasse der Bauwirtschaft) und die Zusatz­versorgungs­kasse des Baugewerbes AG zusammengefasst. Als Sozialkassen des Baugewerbes sichert die SOKA-BAU Urlaubsansprüche, betriebliche Altersvorsorge und die Ausbildungsförderung für Beschäftigte aus Betrieben der Bauwirtschaft.

Träger sind:

  •  der HDB (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie)
  • die IG Bau (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) sowie
  • Der ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe)

 

Inhaltlich kümmert sich die SOKA-BAU durch die ULAK um Urlaubsansprüche und die ZVK um Ausbildungsvergütungen und Altersvorsorge.

Warum besteht eine SOKA Bau Pflicht?

Eine Pflicht besteht für Baubetriebe aufgrund des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Diesen Tarifvertrag schlossen der Zentralverband des Baugewerbes e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Dieser Tarifvertrag gilt aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung für alle Betriebe des Baugewerbes.

SOKA Bau – wer ist sokapflichtig?

Eine SOKA Bau Pflicht besteht für Betriebe des Baugewerbes. Hierbei ist irrelevant, ob diese Betriebe aus dem Bauhaupt– oder dem Baunebengewerbe stammen.

Für welche Berufe besteht eine SOKA Bau Pflicht?

Eine beruflich gebundene Pflicht besteht in diesem Sinne gar nicht. Eine Beitragspflicht orientiert sich nur an der Tätigkeit, welche die Arbeitnehmer ausüben. Ein Maurer kann beispielsweise auch Garten­pflegearbeiten durchführen. Nur seine Ausbildung als gelernter Mauer lässt ihn dann nicht beitragspflichtig werden. Allein die ausgeführte Tätigkeit ist entscheidend. Dennoch kann der Beruf natürlich ein Indiz für die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit und die Qualifikation des Arbeitnehmers sein.

Für welche Tätigkeiten besteht eine Pflicht?

Eine SOKA Bau Pflicht besteht für sämtliche klassischen Tätigkeiten des Baugewerbes. In diese baulichen Tätigkeiten inbegriffen sind auch sämtliche Ausbaugewerke. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in irgendeiner Art und Weise

  •  dem Bau
  • dem Abbruch oder
  •  dem Erhalt
    eines Bauwerks dient.

Wer ist SOKA Bau pflichtig - Wie finde ich heraus, ob mein Unter­nehmen betroffen ist?

Hier helfen unser SOKA Check oder ein Blick in den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). In § 1 Abs. 2 Abschn. I – VI ist definiert, welche Betriebe bzw. welche Tätigkeiten einer SOKA Bau Pflicht unterliegen. Im Zweifel hilft der Gang zu einem kundigen Anwalt.

Besteht eine SOKA Bau Pflicht auch für Unter­nehmen ohne Arbeit­nehmer?

Nein! Unternehmen ohne Arbeitnehmer erfüllen die Voraussetzungen nicht.

Kann ich die SOKA Bau Pflicht umgehen?

Ja. Es gibt gewisse gestalterische Möglichkeiten, um einen Betrieb von der SOKA Bau Pflicht zu entbinden. So kann man einen Betrieb etwa erweitern oder gar einschränken, um eine Pflicht zu vermeiden.

Besteht eine SOKA Bau Pflicht für alle Betriebe der Bauwirtschaft?

Nein. Einige Betriebe der Bauwirtschaft, insbesondere die Ausbaugewerke, sind teilweise von einer Pflicht ausgenommen. Als Beispiele dienen hier

  • Betriebe des Glaserhandwerks
  • Dachdeckerbetriebe
  • Elektroinstallationsbetriebe
  • Anlagenmechaniker
  • Tischler/Schreiner


Darüber hinaus bestehen noch Möglichkeiten, über eine Innungs-/Verbandsmitgliedschaft als eigentlich beitragspflichtiger Betrieb eine solche zu vermeiden.

Wer muss SOKA Bau Beiträge bezahlen?

Die Beiträge sind von Arbeitgebern der Bauwirtschaft abzuführen.

Warum müssen SOKA Beiträge bezahlt werden?

Die Sozialkassenbeiträge müssen zur Sicherung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer, für die Förderung des Berufsbildungsverfahrens im Baugewerbe und für die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer des Baugewerbes gezahlt werden (Sozialkassenverfahren).

Wie hoch sind die SOKA Bau Beiträge?

Arbeitgeber der Bauwirtschaft mit Betriebssitz in den Ländern

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland und Schleswig-Holstein

zahlen einen Beitrag in Höhe von aktuell 20,5 % der monatlichen Bruttolohnsummen der gewerblichen Arbeitnehmer.
Für kaufmännische Angestellte zahlen Arbeitgeber in den vorgenannten Bundesländern derzeit einen Beitrag von jeweils 85,00 EUR monatlich.

Berlin West

Arbeitgeber mit Betriebssitz im Westteil des Landes Berlin zahlen für gewerbliche Arbeitnehmer einen Gesamtbetrag in Höhe von 25,65 % der monatlichen Bruttolohnsumme.
Für kaufmännische Angestellte wird nunmehr ein monatlicher Beitrag von 85,00 Euro fällig.

Berlin Ost

Arbeitgeber mit Betriebssitz im Ostteil des Landes Berlin zahlen einen Beitrag von aktuell 23,85 % der Bruttolohnsumme für gewerbliche Arbeitnehmer. Für kaufmännische Angestellte müssen monatlich 53,00 Euro an die Sozialkasse entrichtet werden.

Neue Bundes­länder

Arbeitgeber mit Betriebssitz in den neuen Bundesländern zahlen aktuell einen Beitrag in Höhe von 18,7 % der Bruttolohnsumme für gewerbliche und 53,00 Euro pro Monat für kaufmännische Angestellte.

Von welchen Faktoren ist die Höhe der SOKA Bau Beiträge abhängig?

Die Höhe der Beiträge hängt maßgeblich von den beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern oder den kaufmännischen Angestellten ab. Ebenfalls entscheidend ist der Ort des Betriebssitzes.

Wann müssen SOKA Bau Beiträge bezahlt werden?

Der Sozialkassenbeitrag ist spätestens bis zum 20. des folgenden Monats bargeldlos an die SOKA-BAU zu zahlen. Der SOKA-BAU kann hierzu eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Andernfalls können die monatlichen Beitragszahlungen auch manuell erfolgen.

Kann ich gezahlte Beiträge zurückfordern?

Sollten Sie SOKA Bau Beiträge entrichtet haben und sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass Sie nicht verpflichtet waren, Beiträge abzuführen, können Sie zu viel gezahlte Sozialkassenbeiträge von der SOKA-BAU zurückfordern. Achtung: Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert die Verjährung der Ansprüche!

Habe ich selbst Ansprüche gegenüber der SOKA-BAU?

Betriebe des Baugewerbes können gegenüber der SOKA-BAU Erstattungsleistungen beantragen. So kann der Arbeitgeber das gezahlte Urlaubsgeld von der SOKA-BAU zurückfordern. Auf diesem Wege reduzieren sich die Zahlungen, welche an die SOKA-BAU zu erfolgen haben, durchschnittlich um zirka 50 % – 60 %.

Warum gibt es die SOKA-BAU bzw. ULAK?

Die Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) sowie die Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-BAU) übernehmen seit 1949 Leistungen für Abreitnehmer des Baugewerbes, um finanzielle Nachteile, welche aus kurzen Beschäftigungszeiten und Arbeitsausfälle in den Wintermonaten resultieren, auszugleichen. Staatliche Antworten auf diese bauspezifischen Probleme waren zur Gründungszeit nicht zu erwarten.

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Rechtsanwalt Thomas Pavel wurde 2023 und 2024 von ThreeBestRated als einer der drei besten Arbeitsrechtsanwälte in Hannover ausgezeichnet.