Wir sind Ihre Experten für SOKA-Fragen
Was ist SOKA? Wer ist die ULAK?
Wer ist die SOKA-BAU?
Unter SOKA-BAU werden die ULAK (Urlaubs-und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG zusammengefasst. Als Sozialkassen des Baugewerbes sichert die SOKA-BAU Urlaubsansprüche, betriebliche Altersvorsorge und die Ausbildungsförderung für Beschäftigte aus Betrieben der Bauwirtschaft.
Träger sind:
- der HDB (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie)
- die IG Bau (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) sowie
- Der ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe)
Inhaltlich kümmert sich die SOKA-BAU durch die ULAK um Urlaubsansprüche und die ZVK um Ausbildungsvergütungen und Altersvorsorge.
Warum besteht eine SOKA Bau Pflicht?
Eine Pflicht besteht für Baubetriebe aufgrund des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Diesen Tarifvertrag schlossen der Zentralverband des Baugewerbes e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Dieser Tarifvertrag gilt aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung für alle Betriebe des Baugewerbes.
SOKA Bau – wer ist sokapflichtig?
Eine SOKA Bau Pflicht besteht für Betriebe des Baugewerbes. Hierbei ist irrelevant, ob diese Betriebe aus dem Bauhaupt– oder dem Baunebengewerbe stammen.
Für welche Berufe besteht eine SOKA Bau Pflicht?
Eine beruflich gebundene Pflicht besteht in diesem Sinne gar nicht. Eine Beitragspflicht orientiert sich nur an der Tätigkeit, welche die Arbeitnehmer ausüben. Ein Maurer kann beispielsweise auch Gartenpflegearbeiten durchführen. Nur seine Ausbildung als gelernter Mauer lässt ihn dann nicht beitragspflichtig werden. Allein die ausgeführte Tätigkeit ist entscheidend. Dennoch kann der Beruf natürlich ein Indiz für die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit und die Qualifikation des Arbeitnehmers sein.
Für welche Tätigkeiten besteht eine Pflicht?
Eine SOKA Bau Pflicht besteht für sämtliche klassischen Tätigkeiten des Baugewerbes. In diese baulichen Tätigkeiten inbegriffen sind auch sämtliche Ausbaugewerke. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in irgendeiner Art und Weise
- dem Bau
- dem Abbruch oder
- dem Erhalt
eines Bauwerks dient.
Wer ist SOKA Bau pflichtig - Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen betroffen ist?
Hier helfen unser SOKA Check oder ein Blick in den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). In § 1 Abs. 2 Abschn. I – VI ist definiert, welche Betriebe bzw. welche Tätigkeiten einer SOKA Bau Pflicht unterliegen. Im Zweifel hilft der Gang zu einem kundigen Anwalt.
Besteht eine SOKA Bau Pflicht auch für Unternehmen ohne Arbeitnehmer?
Kann ich die SOKA Bau Pflicht umgehen?
Besteht eine SOKA Bau Pflicht für alle Betriebe der Bauwirtschaft?
Nein. Einige Betriebe der Bauwirtschaft, insbesondere die Ausbaugewerke, sind teilweise von einer Pflicht ausgenommen. Als Beispiele dienen hier
- Betriebe des Glaserhandwerks
- Dachdeckerbetriebe
- Elektroinstallationsbetriebe
- Anlagenmechaniker
- Tischler/Schreiner
Darüber hinaus bestehen noch Möglichkeiten, über eine Innungs-/Verbandsmitgliedschaft als eigentlich beitragspflichtiger Betrieb eine solche zu vermeiden.
Wer muss SOKA Bau Beiträge bezahlen?
Die Beiträge sind von Arbeitgebern der Bauwirtschaft abzuführen.
Warum müssen SOKA Beiträge bezahlt werden?
Die Sozialkassenbeiträge müssen zur Sicherung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer, für die Förderung des Berufsbildungsverfahrens im Baugewerbe und für die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer des Baugewerbes gezahlt werden (Sozialkassenverfahren).
Wie hoch sind die SOKA Bau Beiträge?
Arbeitgeber der Bauwirtschaft mit Betriebssitz in den Ländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland und Schleswig-Holstein
zahlen einen Beitrag in Höhe von aktuell 20,5 % der monatlichen Bruttolohnsummen der gewerblichen Arbeitnehmer.
Für kaufmännische Angestellte zahlen Arbeitgeber in den vorgenannten Bundesländern derzeit einen Beitrag von jeweils 85,00 EUR monatlich.
Berlin West
Arbeitgeber mit Betriebssitz im Westteil des Landes Berlin zahlen für gewerbliche Arbeitnehmer einen Gesamtbetrag in Höhe von 25,65 % der monatlichen Bruttolohnsumme.
Für kaufmännische Angestellte wird nunmehr ein monatlicher Beitrag von 85,00 Euro fällig.
Berlin Ost
Arbeitgeber mit Betriebssitz im Ostteil des Landes Berlin zahlen einen Beitrag von aktuell 23,85 % der Bruttolohnsumme für gewerbliche Arbeitnehmer. Für kaufmännische Angestellte müssen monatlich 53,00 Euro an die Sozialkasse entrichtet werden.
Neue Bundesländer
Arbeitgeber mit Betriebssitz in den neuen Bundesländern zahlen aktuell einen Beitrag in Höhe von 18,7 % der Bruttolohnsumme für gewerbliche und 53,00 Euro pro Monat für kaufmännische Angestellte.Von welchen Faktoren ist die Höhe der SOKA Bau Beiträge abhängig?
Wann müssen SOKA Bau Beiträge bezahlt werden?
Kann ich gezahlte Beiträge zurückfordern?
Habe ich selbst Ansprüche gegenüber der SOKA-BAU?
Warum gibt es die SOKA-BAU bzw. ULAK?
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