Installation von Sprinkleranlagen nicht sozialkassenpflichtig

Zu Unrecht wurde unsere Mandantin, deren Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend Sprinkleranlagen installierten, von der SOKA-Bau auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. Mit dem Ergebnis: Forderungen von über 90.000 Euro abgewehrt! In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Wiesbaden noch der Sozialkasse Recht gegeben und unsere Mandantin zur Zahlung von 92.211,13 Euro verurteilt. Die Richter argumentierten, […]