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Vorsicht bei außergerichtlichen Angaben gegenüber der SOKA-BAU!

Oft kommt es vor, dass die SOKA-BAU Betriebe anschreibt und Formulare übersendet, die vermeintlich auszufüllen sind. Erläuterungen, wie sich die geforderten Angaben tatsächlich zusammensetzen, fehlen in diesem Formular völlig. 

So auch in diesem Fall:

Unser Mandant hat zunächst selbst gegenüber der SOKA-BAU außergerichtlich Angaben gemacht. Das Formular hat er „mal eben schnell“ ausgefüllt. Das Ergebnis war vorhersehbar. Die SOKA-BAU hat ein Betriebskonto eröffnet und knapp 15.000,00 Euro an Beiträgen vom Mandanten gefordert. Nach Beauftragung der Pavel Rechtsanwälte haben wir dem Mandanten zunächst konkret erläutert, wie die Angaben zur betrieblichen Tätigkeit zu erstellen sind. Hier ergab sich ein völlig anderes Bild. Mit den nun belastbaren Informationen haben wir die SOKA-BAU außergerichtlich angeschrieben und erläutert, warum kein Baubetrieb vorliegt. Die SOKA-BAU beharrte jedoch auf den Angaben, die unser Mandant zuvor selbst gegenüber der SOKA-BAU gemacht hat. Es kam zum Gerichtsverfahren, das bereits vor dem Arbeitsgericht zugunsten unseres Mandanten entschieden wurde. Hierbei ließ es die SOKA-BAU nicht bewenden und behauptete weiterhin, dass maßgeblich die Selbstauskunft des Mandanten zähle, die er ohne anwaltliche Beratung gemacht hatte. In der dann durchgeführten Beweisaufnahme bestätigten alle gehörten Zeugen, dass die Angaben richtig waren, die wir bereits im außergerichtlichen Schreiben gegenüber der SOKA-BAU dargestellt und erläutert hatten. Aufgrund der eindeutigen Zeugenaussagen wurde die Klage der SOKA-BAU abgewiesen.

Auch wenn das Verfahren gut für unseren Mandanten ausgegangen ist, zeigt sich an diesem Beispiel, wie wichtig es ist, keine unbedachten Angaben gegenüber der SOKA-BAU zu machen.

(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 30.10.2025 – 9 Sa 690/23 SK)

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Rechtsanwalt Thomas Pavel wurde von ThreeBestRated als einer der 3 besten Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover ausgezeichnet.