Aktuelles
Wichtiges & Interessantes für Sie zusammengestellt

Trockenbauarbeiten sozialkassenfrei?
Wenn in Ihrem Betrieb Malertätigkeiten von Fachleuten des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden und dabei in erheblichem Umfang Trockenbauarbeiten anfallen, dann können bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen, einen sokafreien Betrieb zu haben. Auf unseren Tatsachenvortrag hin hat das zuständige Arbeitsgericht Wiesbaden in einer
11. Oktober 2024

Betriebsinhaber muss für Ausnahmegewerk keinen Gesellenbrief haben
Unser Mandant, ein kleiner Heizungs- und Lüftungsbauerbetrieb, wurde von der SOKA-Bau zur Beitragszahlung aufgefordert und schließlich von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden auf Zahlung von 13.350,00 Euro verklagt. Er bat uns den SOKA Bescheid zu prüfen. Der Betriebsinhaber war kein
21. September 2024
