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Trockenbauarbeiten sozialkassenfrei?

Wenn in Ihrem Betrieb Malertätigkeiten von Fach­leuten des Maler- und Lackierer­handwerks durchgeführt werden und dabei in erheblichem Umfang Trocken­bauarbeiten anfallen, dann können bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen, einen sokafreien Betrieb zu haben. Auf unseren Tat­sachen­vortrag hin hat das zuständige Arbeits­gericht Wies­baden in einer Entscheidung aus dem März 2024 festgestellt, dass dann, wenn Trocken­bau­arbeiten von Maler­fachleuten ausgeführt werden, diese Trocken­bauarbeiten (auch) als Malerarbeiten zu deklarieren sind. Der Kniff daran ist, dass Betriebe, die überwiegend Malerarbeiten ausführen, keinen Sozial­kassen­beiträge an die SOKA-BAU zahlen müssen.
Trifft diese Ausnahme auch auf Sie zu? Wir prüfen es gern.

Trockenbauarbeiten

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Rechtsanwalt Thomas Pavel wurde von ThreeBestRated als einer der 3 besten Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover ausgezeichnet.