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SOKA-Pflicht für Rohrreiniger?

Bei uns häufen sich Nachfragen von Betrieben, die Frisch- und Abwasserrohre warten bzw. reinigen. Solche Betriebe nehmen Spülungen und Sanierungen von Frisch- und Abwasserrohren vor und beseitigen Verstopfungen. Die SOKA fragt nach unserer Wahrnehmung bei diesen Betrieben zur Zeit verstärkt an. Dies könnte sich durch eine Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts erklären, die einen Abwasser-Sanierungsbetrieb als sokapflichtig eingestuft hat.

Ausnahmslos alle Betriebe, die bislang bei uns nachgefragt haben, führen zum Teil sokapflichtige und zum Teil sokafreie Tätigkeiten aus. In diesem Fall besteht eine SOKA-Pflicht nur dann, wenn der sokapflichtige Anteil mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit ausmacht. Welche Tätigkeiten sokapflichtig sind und welche nicht, ist oftmals auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Hierzu bedarf es genauer Kenntnisse der Arbeitsabläufe vor Ort und der Kenntnis der Kriterien, die vom Landesgericht als sokapflichtig eingestuft wurden.

Wir haben diese Kenntnis. Wenn Sie hier Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne.

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Rechtsanwalt Thomas Pavel wurde von ThreeBestRated als einer der 3 besten Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover ausgezeichnet.