Klage der ULAK über 65.760,00 EUR erfolgreich abgewehrt! Glasfaserkabel – Arbeiten nicht sozialkassenpflichtig

Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien und erhob Klage über rund 65.000 Euro. Die Kanzlei Pavel Rechtsanwälte hat für ihre Mandantschaft argumentiert, dass die Tätigkeiten als baufremd zu werten sei.  Sämtliche Zeugen haben in der durchgeführten […]

Reparaturarbeiten in Industrieanlagen nicht sozialkassenpflichtig

Rohrleitungsarbeiten, die bei Wartungs- und Reparaturarbeiten von Industrieanlagen anfallen, führen nicht zur Sozialkassenpflicht. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Arbeiten, der hier im Anlagenbau liegt. Oftmals werden Unternehmen in Anspruch genommen, deren Arbeitnehmer auch Tätigkeiten ausführen, die sozialkassenpflichtig sind, wie vorliegend der Rohrleitungsbau, obgleich der Schwerpunkt auf anderen Arbeiten liegt. In diesem Fall wurde eine Firma […]