Klage der ULAK über 65.760,00 EUR erfolgreich abgewehrt! Glasfaserkabel – Arbeiten nicht sozialkassenpflichtig

Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien und erhob Klage über rund 65.000 Euro. Die Kanzlei Pavel Rechtsanwälte hat für ihre Mandantschaft argumentiert, dass die Tätigkeiten als baufremd zu werten sei.  Sämtliche Zeugen haben in der durchgeführten […]