Wichtiges & Interessantes für Sie zusammengestellt

SOKA-Pflicht für Rohrreiniger?
Bei uns häufen sich Nachfragen von Betrieben, die Frisch- und Abwasserrohre warten bzw. reinigen. Solche Betriebe nehmen Spülungen und Sanierungen von Frisch- und Abwasserrohren vor und beseitigen Verstopfungen. Die SOKA fragt nach unserer Wahrnehmung bei diesen Betrieben zur Zeit verstärkt an. Dies könnte sich

Klage der ULAK über 65.760,00 EUR erfolgreich abgewehrt! Glasfaserkabel – Arbeiten nicht sozialkassenpflichtig
Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien und erhob Klage über rund 65.000 Euro. Die Kanzlei Pavel Rechtsanwälte hat für ihre Mandantschaft argumentiert, dass die Tätigkeiten

Vorsicht bei außergerichtlichen Angaben gegenüber der SOKA-BAU!
Oft kommt es vor, dass die SOKA-BAU Betriebe anschreibt und Formulare übersendet, die vermeintlich auszufüllen sind. Erläuterungen, wie sich die geforderten Angaben tatsächlich zusammensetzen, fehlen in diesem Formular völlig. So auch in diesem Fall: Unser Mandant hat zunächst selbst gegenüber der SOKA-BAU außergerichtlich Angaben

SOKA-Beiträge erfolgreich zurückgefordert!
Eine Mandantin von Pavel Rechtsanwälte zahlte regelmäßig Beiträge im Sozialkassenverfahren an die SOKA-BAU, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre. Nach umfangreicher anwaltlicher Beratung stand fest, dass unsere Mandantin unter den Ausnahmetatbestand für das Klempnerhandwerk fiel und dies mindestens schon seit dem Kalenderjahr 2021.

Keine Beitragspflicht: Mischbetrieb erfolgreich gegen SOKA-Bau
Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit der Behauptung, es seien Innenausbau-, Trockenbau-, Abrissarbeiten, Montage von Baufertigteilen, Pflasterarbeiten und der Bau von Pools ausgeführt worden. Hiergegen

Installation von Sprinkleranlagen nicht sozialkassenpflichtig
Zu Unrecht wurde unsere Mandantin, deren Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend Sprinkleranlagen installierten, von der SOKA-Bau auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. Mit dem Ergebnis: Forderungen von über 90.000 Euro abgewehrt! In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Wiesbaden noch der Sozialkasse Recht gegeben und

Rolladen- Bau und Reparatur in eigener Werkstatt sozialkassenfrei
Unsere Mandantin, ein Rollladen- und Sonnenschutztechniker, das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierung anbietet wurde von der SOKA-Bau auf Zahlung von 120.221,- Euro in Anspruch genommen. Bereits vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden wurde die Klage abgewiesen und nun ein erneuter Erfolg der Kanzlei PAVEL Rechtsanwälte: Die Berufung

Fast 120.000 EUR Sozialkassenbeitrags-Forderung: Verjährung! Klage der ULAK scheitert!
Die ULAK begehrte im Klageverfahren von unserer Mandantin 119.427,73 Euro. Wir konnten die Forderung zu einem großen Teil abwehren, weil die Ansprüche von der ULAK zu spät gerichtlich geltend gemacht worden sind. Was war geschehen? Die ULAK hat gegen unseren Mandanten Klage beim Arbeitsgericht

Reparaturarbeiten in Industrieanlagen nicht sozialkassenpflichtig
Rohrleitungsarbeiten, die bei Wartungs- und Reparaturarbeiten von Industrieanlagen anfallen, führen nicht zur Sozialkassenpflicht. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Arbeiten, der hier im Anlagenbau liegt. Oftmals werden Unternehmen in Anspruch genommen, deren Arbeitnehmer auch Tätigkeiten ausführen, die sozialkassenpflichtig sind, wie vorliegend der Rohrleitungsbau, obgleich der

Reinigungsarbeiten geben den Ausschlag – Mischbetrieb nicht sozialkassenpflichtig
Ein Unternehmen, welches Abrissarbeiten verrichtet und Photovoltaik-Anlagen montiert, muss nicht sozialkassenpflichtig sein. Es kommt auf die prozentuale Verteilung der Arbeitszeit an. Mit der richtigen Beratung gelingt eine Abwehr ungerechtfertigter Forderungen der SOKA-Bau. Nach Verbund zweier Klageverfahren der SOKA-Bau (ULAK) gegen unseren Mandanten verlangte die

Projektplanung und Baubetreuung müssen keine bauliche Tätigkeit sein
Unsere Mandantschaft wurde außergerichtlich von der SOKA-BAU auf Zahlung von 38.361,00 Euro in Anspruch genommen. Die Forderung begründete die SOKA-BAU mit der Meinung, dass es sich bei dem Betrieb unserer Mandantschaft um einen Baubetrieb handelt. Tatsächlich hat unsere Mandantschaft zwar auch bauliche Tätigkeiten durchgeführt,

Forderung der SOKA-BAU in Höhe von 347.028,00 EUR abgewehrt
Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Mischbetrieb, der neben dem Verlegen von Kabeln und Fliesen auch Bodenbelagsarbeiten und Grünarbeiten durchführt. Die ULAK verklagte unseren Mandanten zunächst für die Kalenderjahre 2015 und 2016 auf einen Betrag in Höhe von 58.667,00 EUR. In weiteren
