Aktuelles

Wichtiges & Interessantes für Sie zusammengestellt

Installation von Sprinkleranlagen nicht sozialkassenpflichtig

Zu Unrecht wurde unsere Mandantin, deren Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend Sprinkleranlagen installierten, von der SOKA-Bau auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. Mit dem Ergebnis: Forderungen von über 90.000 Euro abgewehrt! In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Wiesbaden noch der Sozialkasse Recht gegeben und

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Rolladen- Bau und Reparatur in eigener Werkstatt sozialkassenfrei

Unsere Mandantin, ein Rollladen- und Sonnenschutztechniker, das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierung anbietet wurde von der SOKA-Bau auf Zahlung von 120.221,- Euro in Anspruch genommen. Bereits vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden wurde die Klage abgewiesen und nun ein erneuter Erfolg der Kanzlei PAVEL Rechtsanwälte: Die Berufung

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Reparaturarbeiten in Industrieanlagen nicht sozialkassenpflichtig

Rohrleitungsarbeiten, die bei Wartungs- und Reparaturarbeiten von Industrieanlagen anfallen, führen nicht zur Sozialkassenpflicht. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Arbeiten, der hier im Anlagenbau liegt. Oftmals werden Unternehmen in Anspruch genommen, deren Arbeitnehmer auch Tätigkeiten ausführen, die sozialkassenpflichtig sind, wie vorliegend der Rohrleitungsbau, obgleich der

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Bauplanung

Pro­jekt­pla­nung und Bau­be­treu­ung müssen keine bau­li­che Tä­tig­keit sein

Un­se­re Man­dant­schaft wur­de au­ßer­ge­richt­lich von der SO­KA-BAU auf Zah­lung von 38.361,00 Euro in An­spruch ge­nom­men. Die Forderung begründete die SO­KA-BAU mit der Mei­nung, dass es sich bei dem Be­trieb un­se­rer Man­dants­chaft um ei­nen Bau­be­trieb han­delt. Tat­säch­lich hat un­se­re Man­dant­schaft zwar auch bau­li­che Tä­tig­keiten durch­ge­führt,

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Fliesen verlegen

For­de­rung der SO­KA-BAU in Hö­he von 347.028,00 EUR ab­ge­wehrt

Bei un­se­rem Man­dan­ten han­delt es sich um ei­nen Misch­be­trieb, der ne­ben dem Ver­le­gen von Ka­beln und Flie­sen auch Bo­den­be­lag­sar­bei­ten und Grün­ar­bei­ten durch­führt. Die ULAK ver­klag­te un­se­ren Man­dan­ten zu­nächst für die Ka­len­der­jah­re 2015 und 2016 auf ei­nen Be­trag in Hö­he von 58.667,00 EUR. In wei­te­ren

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Trockenbauarbeiten

Trockenbauarbeiten sozialkassenfrei?

Wenn in Ihrem Betrieb Malertätigkeiten von Fach­leuten des Maler- und Lackierer­handwerks durchgeführt werden und dabei in erheblichem Umfang Trocken­bauarbeiten anfallen, dann können bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen, einen sokafreien Betrieb zu haben. Auf unseren Tat­sachen­vortrag hin hat das zuständige Arbeits­gericht Wies­baden in einer

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Gewerk

Betriebsinhaber muss für Ausnahmegewerk keinen Gesellenbrief haben

Un­ser Man­dant, ein klei­ner Hei­zungs- und Lüf­tungs­bau­erbetrieb, wur­de von der SO­KA-Bau zur Bei­trags­zah­lung auf­ge­for­dert und schließ­lich von der Ur­laubs- und Lohn­aus­gleichs­kas­se (ULAK) vor dem Ar­beits­ge­richt Wiesb­aden auf Zah­lung von 13.350,00 Euro ver­klagt. Er bat uns den SOKA Bescheid zu prüfen. Der Betriebsinhaber war kein

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